In Zeiten von New Work ist das alte Arbeitsrecht überholt – aber abschaffen sollte man es dennoch nicht. Drei Thesen zu einer arbeitsrechtlichen Zukunft.
Von Franz Kühmayer (09/2015)
In Zeiten von New Work ist das alte Arbeitsrecht überholt – aber abschaffen sollte man es dennoch nicht. Drei Thesen zu einer arbeitsrechtlichen Zukunft.
Von Franz Kühmayer (09/2015)
Die alten Regeln können im Zeitalter der Wissensarbeit nur teilweise wirken. Das zeigt schon die Tatsache, dass viele Bestimmungen der Arbeitnehmerschutzverordnungen für leitende Angestellte keine oder nur eingeschränkte Anwendung finden. Dabei gilt als Maßstab dafür, wer leitend ist, nicht die Hierarchie im Unternehmen, sondern die Bedeutung des Mitarbeiters für den unternehmerischen Erfolg. Leitend ist nämlich, wer "für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung ist und (…) Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst".
Das ist zugleich eine ziemlich exakte Beschreibung der vielgesuchten und hochgeschätzen selbständig und intraprenuerhaft agierenden Mitarbeiter. Künftig werden solche Mitarbeiter nicht mehr eine dünne Schicht von herausragenden Führungskräften sein, sondern die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter bilden. Und für eben diese Mehrheit finden die Bestimmungen der alten Arbeitsgesundheitsgesetze keine Anwendung. Wie relevant sie dennoch sind, zeigen alle Statistiken, die sich mit Belastungssymptomen von Wissensarbeitern auseinandersetzen: psychische Erkrankungen, Erschöpfungssymptome, Burnout.
KONSEQUENZ: Das Arbeitsrecht muss an aktuelle Berufs- und Belastungsbilder herangeführt werden.
Ein weiteres zentrales Feld des Arbeitsrechts ist die Arbeitszeit. Zukunftsorientierte Unternehmen beurteilen ihre Mitarbeiter längst nicht mehr nach Anwesenheitszeit, sondern nach Ergebniserreichung. Die Arbeitswelt ist vielschichtiger, aber auch diffuser geworden. Ehemals deutlich abgegrenzte Arbeitszeiten werden zu einem ständigen Wechsel flexibilisiert: Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Zeitautonomie, Arbeit auf Abruf und vieles mehr.
Verstärkt wird diese Entwicklung durch den technologischen Fortschritt und organisatorische Maßnahmen. War es bis vor Kurzem auch für Wissensarbeiter notwendig, ins Büro zu fahren, weil dort die Produktionsmittel (Schreibmaschine, Akten, Telefon) verortet waren, so hat man diese Mittel inzwischen immer dabei: Notebook und Smartphone erlauben zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten. Das führt ganz real zu einer Entgrenzung der Arbeit, zu einem Durchdringen ehemals geschützter Lebensbereiche mit Arbeit.
Radikalvorschläge wie ein E-Mail-Verbot nach Dienstschluss sind eher mit Entzugsprogrammen für Süchtige zu vergleichen als mit echter Lösungsorientierung. Denn natürlich profitieren wir auch von der Entgrenzung, erst sie erlaubt einen selbständig bestimmteren Tagesablauf. Arbeitsflexibilisierung bringt selbstverständlich auch Vorteile für Arbeitnehmer. Zielführender ist die Erkenntnis, dass die Welt komplexer geworden ist – und deshalb vielschichtigere Lösungen gefragt sind.
In der Vergangenheit haben uns gesetzliche Rahmenbedingungen die Defragmentierung unseres Lebens abgenommen: Arbeit und Freizeit waren die zwei großen, diametralen Zeitblöcke in unserem Leben. Heute besteht unser Leben zunehmend aus einer großen Vielzahl kleiner Blöcke, die sich in rascher Folge abwechseln: Während der Bürozeiten die eigene eBay-Versteigerung verfolgen oder Facebook-Nachrichten lesen, am Nachmittag Zeit mit den Kindern verbringen statt im Büro – Freizeitblöcke während der Arbeitszeit. Zwischen Abendessen und Schlafengehen oder am Wochenende im Kaffeehaus kurz Mails beantworten – Arbeitsblöcke während der Freizeit.
Die Verantwortung für das Verwalten dieser Blöcke lässt sich nicht mehr so einfach an ein starres Regelwerk delegieren. Eine völlige Entgrenzung sollte daraus dennoch nicht ableitbar sein.
KONSEQUENZ: Ein Arbeitsrecht, das Zeit in den Mittelpunkt seiner Schutzbestimmungen stellt, greift zu kurz.
Was auf den ersten Blick glänzt, muss nicht tatsächlich vorbildlich sein. Das zeigen die Innovationsführer im Silicon Valley, deren Arbeitsstätten die hierzulande übliche Grundversorgung der Belegschaft meist weit übertreffen: Im Traumbüro an der US-Westküste wird den Mitarbeitern die Putzfrau bezahlt, es gibt natürlich eine Mitgliedschaft im Fitnessclub (bzw. das Fitness-Center ist ins Bürogebäude integriert), Pilates-Angebote, Maniküre und Pediküre, einen Reinigungsservice für Kleidung und Autos, einen Handwerkerservice für zu Hause, Kinderbetreuungseinrichtungen, eigene Pendlerdienste (natürlich mit WLAN an Bord) – alles kostenlos oder subventioniert.
Inzwischen hat das Angebot die Schwelle des Reizvollen überwunden und ist schon zur Voraussetzung geworden, um als Arbeitgeber überhaupt in Betracht gezogen zu werden. "Mindesteinsatz" sei all das, sagte eine Führungskraft des Softwareunternehmens Autodesk in einem Gespräch mit dem "Manager Magazin".
Im Silicon Valley zeigt sich die Speerspitze des "War for Talents". Wie unter einem Brennglas lässt sich hier studieren, zu welchen Mitteln Unternehmen greifen, um Mitarbeiter anzuziehen, zu halten und zu Höchstleistungen zu treiben. Denn diese Maßnahmen sind selbstverständlich keine Wohlfühlprogramme von selbstlosen Firmen: "All diese Annehmlichkeiten erleichtern unser Leben, so sind wir weniger abgelenkt", erklärt eine Mitarbeiterin bei Evernote. "Wenn wir nicht daran denken müssen, dass wir täglich drei Stunden unproduktiv im Auto im Stau stehen oder dass wir am Abend noch die Wohnung reinigen sollten, sind wir entspannter und können uns mehr auf die Arbeit konzentrieren." Neben dem Aspekt des Employer Brandings sind also auch ganz klar produktivitätssteigernde Effekte eingerechnet.
Ist künftig zu erwarten, dass ein Kandidat für einen Job als Lohnbuchhalter in einem mittelständischen europäischen Betrieb beim Bewerbungsgespräch nicht mehr nach Überstundenregelungen fragt, sondern nach dem firmeneigenen Pediküre-Service? Die Antwort lautet: Nein – und das ist gut so. Denn Arbeitswelten, die auch jenseits der Büros als geradezu hermetische Lebenswelt entworfen sind, zeigen auch die Schattenseiten der neuen Arbeitswelt. Wer nicht nur den überwiegenden Anteil seiner Wachzeit im Büro zubringt, sondern es auch als Mittelpunkt seines Soziallebens positioniert, mag das im Augenblick praktisch und bequem finden. Mittelfristig leidet der Mensch in einem solchen Soziotop aber an emotionaler Entfremdung und sozialer Verarmung.
So wird aus dem Traumbüro eine perfide Falle. Denn in letzter Konsequenz führt es dazu, dass Mitarbeiter in einer eigenen Blase arbeiten und leben – und vom Alltag "da draußen" abgekapselt sind. Das kann letztlich auch nicht im Interesse von Unternehmen sein. Denn so verkümmert nicht nur der Mensch, sondern auch die Inspirationsquelle für neue Ideen und der Bezug zu Markt und Kunden.
KONSEQUENZ: Das Überschreiten arbeitsrechtlicher Voraussetzungen durch "traumhafte" Arbeitsbedingungen kann nicht die Rahmenbedingungen für produktive und gesunde Wissensarbeit ersetzen.
Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Xing-Spielraum